Liebe Eltern,
laut §2 und §5 der "Sechste[n] Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung" gilt für Schülerinnen und Schüler die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken gemäß EN14683) bzw. einer Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Masken).
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer eine Ersatzmaske mit.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Die Lehrerinnen der ORI-Grundschule